Der für Gewerberaummiete zuständige 12. Senat des BGH hat in einer überraschenden Entscheidung die sogenannte „kalte Räumung“ für rechtmäßig erklärt (BGH Urteil vom 6.5.2009 AZ. XII ZR 137/07) . Unter kalter Räumung versteht man die Versorgungssperre mit Heizung und/oder Warmwasser