Seit dem heutigen Tage ist eine „neue“ Musterwiderrufsbelehrung für Geschäfte nach dem Fernabsatzvorschriften (§§ 312b ff BGB) in Kraft. Die Änderung beruht auf dem heute in Kraft getretenem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen