Als Anwalt sollte man auch immer einen Überblick über das Tagesgeschehen haben, so dass der morgentliche Blick in die Zeitungen einfach dazugehört. Die BILD-Zeitung hat sich derzeit dem Aufmacher „Megaupload“ verschrieben. Anscheinend um weiter Auflage zu machen, hat die BILD
Führen eines Fahrzeuges – der kleine aber feine Unterschied
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich des „Führens eine Fahrzeuges“ im Sinne des § 316 StGB ist bekannt, eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr ist erst dann gegeben, wenn der Fahrer das Fahrzeug in Bewegung setzt: Der Tatbestand der Trunkenheit im
Megaupload mit Mega Indictment megaverfolgt – kommt die weltweite Internetpolizei ?
SPON, Heise und andere haben heute gross über die Verhaftung der Betreiber des Share-Hosters MEGAUPLOAD berichtet. Nach den Presseberichten gab es Durchsuchungen, Verhaftungen und Beschlagnahmen in acht Ländern. Das Verfahren wird durch die US Staatsanwaltschaft betrieben, die Anklage wurde vor