Wie bereits in unserem Blog berichtet, scheuen sich die Banken vor einem höchstrichterlichen Urteil zum sogenannten „Widerrufsjoker“ sowie zur Fragestellung der Verwirkung von Widerrufsrechten. Zu dieser Vermeidungsstrategie ist letzte Woche ein weiterer Fall hinzugekommen. Das OLG Stuttgart hatte – gemäß