Im Studium habe ich mich so manches mal über die seltsamen Fälle gewundert, die sich die Professoren für die Klausuren und Hausarbeiten ausgedacht haben. So etwas würde es im „wahren Leben“ bestimmt nicht geben dachte ich mir. Von wegen. Jedes Jahr und jeden Monat kommen neue Fälle hinzu, die einen nur verwundern können. Sowohl auf Vermieter- wie auch auf Mieterseite.
Mein derzeitiger Favorit: Der Vermieter behält die Kaution der Miete ein mit der Begründung, dass die Wohnung in einem „schlimmen Zustand“ sei und er daher einen Annspruch auf Schadensersatz habe. Insbesondere sei die Mikrowelle in der vom Vermieter eingebauten Einbauküche nach der neunjährigen Mietzeit „total abgenutzt“, wehalb er einen Schadensersatzanspruch von mehreren hundert Euro – nur für die Mikrowelle – geltend macht.
Hier hat der Vermieter wohl den Begriff der Miete eher „eng“ gesehen. Die mitvermietete Küche sollte wohl auch am Ende wie Neu übergeben werden.
Dreistigkeit oder Dummheit ?
Das fragt man sich oft…