Übers Geld reden Anwälte in der Öffentlichkeit ungern, über Stundenhonorare wird nur mit den Mandanten geredet. Laut einem Bericht des Anwaltsblattes liegt der Schnitt bei Anwälten bei circa 150-180,- € pro Stunde.  Wie kommt es zu diesem Betrag ?

Der Kollege Gerfried Braune hat in seinem Blog Recht & Mediation aber mal „grob“ ausgerechnet, wie sich ein solcher Stundensatz berechnet. Als Vergleichswert dient das Gehalt eines Richters. Dabei kommt der Kollege unter Berechnung von 5 „billable Hours“ pro Tag auf die genannte Summe von 160,- €.

Ich frage mich, wieviele unserer 150.000 Kollegen  in der glücklichen Lage sind jeden Tag eine solche Anzahl von abrechenbaren Stunden zu generieren ? Je weniger Stunden der Anwalt abrechnen kann, desto höher muss theoretisch sein Stundensatz sein, um in die Gehaltsregionen eines Richters zu kommen.

Weiterhin ist der Aufwand, der benötigt wird diesen Stundensatz vorab an den Mandanten „zu verkaufen“ nicht berücksichtigt. Bei Dauermandanten klappt das gut, dem Verbraucher (wie etwa einem Wohnraummieter) ist dies kaum zu vermitteln.

Alleine aus dieser Rechnung ist ersichtlich, dass der Großteil der Rechtsanwälte von einer „Richtervergütung“ nur träumen kann.

Seltsamerweise sind viele Richter der Meinung, dass alle Anwälte in Saus und Braus leben und er als armer Richter nur „in gesicherter Armut“ dahinvegetiert…..

Über Geld redet man nicht: Stundenhonorar eines Rechtsanwaltes
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6 Kommentare zu „Über Geld redet man nicht: Stundenhonorar eines Rechtsanwaltes

  • 11. September 2009 um 15:43 Uhr
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    „Seltsamerweise sind viele Richter der Meinung, dass alle Anwälte in Saus und Braus leben und er als armer Richter nur “in gesicherter Armut” dahinvegetiert…..“

    ist das wirklich so? hört sich eher nach gegenseitigen Vorurteilen an; der faule, ignorante Richter, der von oben herab urteilt; und der versnobbte Anwalt der die große Kohle scheffelt…

    grade die Richter sehen doch, für was sich Anwälte alles „hergeben“ – ich kann mir gar nicht vorstellen dass der Großteil so ein falsches bild hat.

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  • 11. September 2009 um 20:27 Uhr
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    Offensichtlich haben Sie vollkommen falsche Vorstellungen über das Einkommen eines deutschen Richters.
    Als Richter verdiene ich derzeit 3.450,04 Euro brutto pro Monat. Die vom Dienstherrn vorgegebene Arbeitszeit beträgt 41 Std./Woche. Rechnerisch ergibt dies einen Stundenlohn von 19,42 Euro brutto.
    De facto arbeite ich aufgrund der belegten Überlastung durchschnittlich 50 Std. pro Woche, nur um den Bestand einigermaßen im Griff zu behalten und zum Wohle der Parteien die Terminierungszeiten nicht ausufern zu lassen. Diese Mehrarbeit wird natürlich nicht bezahlt. Der Stundenlohn beträgt dementsprechend tatsächlich nur 15,92 Euro brutto pro Stunde.

    Vielleicht sollten Sie Ihre Rechnung noch einmal überprüfen.

    Klappern gehört zwar zum Handwerk, aber übertreiben sollte man es nicht.

    Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich einige Rechtsanwälte kenne, die allein über die PKH-Vergütung an meinem kleinen Gericht im Monat mehr verdienen als ich im gesamten Jahr.

    Ferner dürfte die Mehrheit der Rechtsanwälte nicht auf Stundenbasis, sondern auf RVG-Basis abrechnen. Wenn man sich natürlich auf Fälle mit kleinen Streitwerten spezialisiert hat, muss man eben mehr arbeiten für’s Geld.

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  • 11. September 2009 um 22:32 Uhr
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    @Uncle Sam,
    danke für die klare Darlegung der richterlichen Einkünfte pro Stunde.
    Allerdings werden Sie einräumen, dass die über PKH bei Ihnen Millionär werdenden Rechtsanwälte u.a. Arbeitgeber, Mieter, Krankenkassenzahler, etc. pp sind. Zudem besteht keine Spezialisierung für Fälle mit kleinem Streitwert.
    Der Hinweis, man müsse eben mehr arbeiten für`s Geld ist im übrigen recht zweischneidig, zumal er von jemandem kommt, der stundenlohnsenkende 50 statt 41 Stunden die Woche arbeitet,aber nicht eben nicht regelmäßig 60 bis 70 Stunden um entsprechenden Umsatz überhaupt zu erzielen.

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  • 11. September 2009 um 23:26 Uhr
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    @Cledrera:
    Selbstverständlich sind die Rechtsanwälte auch Arbeitgeber, Mieter etc.. Das will ich auch überhaupt nicht in Abrede stellen. Mir ist ebenfalls bewußt, dass der durch die PKH erzielte Umsatz nicht gleichbedeutend ist mit dem Gewinn des Rechtsanwalts.
    Die Spezialisierung auf kleine Streitwerte war natürlich nicht ganz ernst gemeint. Aber dass ist genau der Knackpunkt: Die Vergütung nach dem RVG ist eben eine Mischkalkulation. Es gibt Rechtsstreite mit kleinem Streitwert, die sehr viel Arbeit machen, und es gibt Rechtsstreite mit hohem Streitwert, die sich fast von selbst vergleichen. Man sollte daher realistisch bleiben und nicht immer die Extreme heranziehen.

    Ich wage jedoch die These, dass ein Rechtsanwalt, der 60-70 Stunden pro Woche arbeitet, und daraus keine entsprechenden Gewinne erzielt, irgendetwas falsch macht.

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  • 12. September 2009 um 14:43 Uhr
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    Ich denke das Hauptproblem bei der Rechtsanwaltsvergütung wird hier etwas vernachlässigt: Die große Konkurrenz ! Die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten hat sich nicht in gleichen Verhältnis zur Anzahl der Rechtsanwälte erhöht. Mithin balgen sich heute mehr Anwälte um die gleichen Mandanten. Die Durchsetzung entsprechender Stundensätze ist also durchaus schwerer geworden, da um die Ecke der nächste Anwalt steht, der die gleiche Angelegenheit auch für kleines Geld bearbeitet. (Ob dieser die gleiche Kompetenz aufweist ist eine andere Frage…)

    Der Prädikatsjurist, der in der Großbude anheuert – etwa bevor er aus irgendwelchen Gründen Richter wird – wird davon nichts merken, er bearbeitet seine Fälle, die ihm von den Partnern vorgesetzt werden, er hat mit Akquise und Wirtschaftlichkeitsrechnungen als Associate wenig zu tun. Anders ist es bei den vielen Selbständigen. Die müssen viel Zeit in die Bereiche Akquise und Büroorganisation stecken, Zeit die woanders fehlt oder zu entsprechend hohen Arbeitszeiten führen. Eine entsprechend hohe Arbeitszeit rentiert sich am Anfang nicht direkt, sondern eben erst nach einigen Jahren, wenn ein einigermaßen fester Mandantenstamm besteht.

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  • 17. September 2009 um 11:47 Uhr
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    Laut einem Bericht des Anwaltsblattes liegt der Schnitt bei Anwälten bei circa 150-180,- € pro Stunde-Wow ist das richtig?Pro Stunde?Das ist wirklich sehr viel!Das ist sehr interessanten Artikel für mich!Danke!

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