Hier hatte ich bereits über ein Verfahren berichtet, in dem es um die Verjährung von Rückbauansprüchen und die fehlende Aufrechnungsmöglichkeit gemäß § 215 BGB bei Stellung einer Bankbürgschaft geht. Die Gegenseite hat nun Klage eingereicht. Das Gericht hat vorab ebenfalls seinen Senf zu der Klage abgegeben:
Bevor ich überhaupt meine Klageerwiderung abgeben konnte – ich habe mich lediglich bei Gericht legitimiert – hat das Gericht mit der Zustellung bereits darauf hingewiesen dass die Klage bisher unschlüssig ist und kurzfristig Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt. Aus dem Juristischen ins Deutsche übersetzt bedeutet dies: „Junge, nimm die Klage lieber schnell zurück, bei uns wird das nichts mehr“. Denn normalerweise wird erst einmal die Klageerwiderung abgewartet bis ein Hinweis ergeht oder ein Termin zur mündlichen Verhandlung festgelegt wird. Ohne Kenntnis der Klageerwiderung kann dies nur mit einer beabsichtigten Klageabweisung übersetzt werden. Schnell verdientes Geld. Wie lautete gestern die Überschrift bei Richter Ballmann: „Manche Parteien sollten vor ihrem Anwalt geschützt werden„