Die Stellung eines Dienstwagens auch zur privaten N utzung wird von vielen Firmen als „Lockmittel“ für die Gewinnung von Arbeitskräften genutzt. Aber was passiert mit dem Dienstwagen, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank ist ?
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 14.12.2010 (9 AZR 631/09) entschieden, dass das Recht eines Arbeitnehmers zur Nutzung eines auch zu privaten Zwecken überlassenen Dienstwagens bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit mit Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes endet. Als Begründung führt das Bundesarbeitsgericht aus, dass die Überlassung des Dienstwagens Teil des Arbeitsentgelts sei und dieses nicht mehr geschuldet werde, wenn die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nicht mehr bestehe. Nach Ablauf von 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit kann damit der Arbeitgeber den Dienstwagen zurückfordern.