Der Fall Kachelmann hat gezeigt, dass die Presse in spektakulären Strafverfahren durchaus Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben kann. Nicht umsonst hat der Verteidiger von Herrn Kachelmann, Herr Rechtsanwalt Schwenn,  in der Late Night Show von Markus Lanz ausgeführt, dass die Berichterstattung in der Zeit und dem Spiegel Kachelmann geholfen hätte.

Bedenklich erscheint mir aber nun die Pressearbeit des Prozessbevollmächtigten des Tatverdächtigen in dem sogenannten Doppelmord von Krailing.

Dieser Kollege scheint viel Zeit mit der Pressearbeit zu verbringen, so suggeriert es jedenfalls ein Artikel im Müchner Merkur. Heute nun erschein ein Artikel bei SPON, in dem weitere wörtliche Äusserungen des Pflichtverteidigers angeführt sind:

„Die Spur ist schwer belastend. Das sieht auch der Anwalt des Tatverdächtigen so. „Eine DNA-Spur beispielsweise am Körper eines der Kinder kann schon sehr schwerwiegend sein“, sagt Karl Peter Lachniet, seit mehr als 30 Jahren Strafverteidiger in München. Er hatte in der Nacht, in der Thomas S. festgenommen wurde, Notdienst, seither ist er dessen Pflichtverteidiger.“

Auch das Schlusswort des Artikels gehört dem Pflichtverteidiger:

„Der Einzige, der Licht in die verworrene Familientragödie bringen könnte, sei Thomas S., sagt sein Anwalt. „Wenn er’s denn war.“

Wenn der Kollege diese Sätze so geäussert hat, erscheint mir seine Pressearbeit durchaus verbesserungswürdig. In diesem Artikel jedenfalls entsteht der Eindruck, dass auch der Verteidiger nicht so recht an die Unschuld seines Mandanten glaubt.

Aber wer selbst schon mal Erfahrungen mit der Presse gemacht hat, weiss, dass Jounalisten gerne mal Aussagen der Anwälte  zusammenscheiden oder  kürzen, so dass ein ganz anderer Eindruck entstehen kann. Wenn aber die Gefahr besteht, dass die eigenen Aussagen falsch dargestellt werden, sollte man zurückhaltend und restriktiv mit der Presse umgehen.

Die Pressearbeit in spektakulären Strafverfahren – Kachelmann vs Krailing
Markiert in:                         

3 Kommentare zu „Die Pressearbeit in spektakulären Strafverfahren – Kachelmann vs Krailing

  • 7. Juni 2011 um 12:30 Uhr
    Permalink

    Der Strafverteidiger denkt auch nur an sich.
    Er muss doch in Bayern damit rechnen, wegen Strafvereitelung angeklagt zu werden, wenn er seine Mandanten für unschuldig hält.

    Antworten
    • 4. März 2016 um 22:41 Uhr
      Permalink

      Wohl wahr. Lachnit ist mittlerweilen verschollen und aus der Rechtsanwaltsliste der bayrischen Rechtsanwaltskammer gelöscht. Wohlgemerkt: Verschwunden und hat Mandanteneigentum unterschlagen! Es laufen bereits Sreafanzeigen gegen ihn!!

      Antworten
  • Pingback:Die Pressearbeit in spektakulären Strafverfahren – Kachelmann vs …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert