Unter Miete wird generell die Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt verstanden. Die wesentlichen mietrechtlichen Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 535 bis 606 BGB zu finden. Dazu kommen eine Fülle von Verordnungen, Nebengesetzen und Urteilen, die im Einzelfall bei der Bewertung eines mietrechtlichen Problems herangezogen werden müssen.
In Deutschland beträgt der Anteil der Mietwohnungen über 55% aller Haushalte. Die Verweildauer beträgt im Schnitt 12,1 Jahre. Seit 1997 hat sich sowohl das Mietrecht als auch die mietrechtliche Rechtsprechung sehr gewandelt. Die große Mietrechtsreform im Jahre 2001 hat insbesondere im Kündigungsrecht als auch bei den Nebenkosten zu erheblichen Änderungen geführt. Wir zeigen Ihnen, welche Rechte und welche Pflichten sich aus diesen Veränderungen für Sie ergeben.
Das Gewerberaummietrecht ist im Unterschied zum Wohnraummietrecht weniger an feste gesetzliche Regelungen gebunden, der Mieter und der Vermieter haben einen höheren Gestaltungsspielraum. Gewerberaummietverträge gehen daher meist von einer langfristigen Bindung der Vertragsparteien aus. Dies ist für die Vertragsparteien Segen und Fluch zugleich. Ein 5jähriger Mietvertrag kann bei einem erfolgreichen Gewerbe Sicherheit geben, bei einer geschäftlichen Krise aber schnell die wirtschaftliche Lage verschärfen.
Ein ausgewogener Mietvertrag ist daher elementarer Bestandteil jeder geschäftlichen Tätigkeit. Wir beraten und begleiten Mieter wie Vermieter bei der Verhandlung, Abschluss und Durchführung von Gewerberaummietverträgen. Erforderlichenfalls setzen wir Ihre Rechte auch gerichtlich durch.
Wir unterstützen Mieter als auch Vermieter, bei allen außergerichtlich und gerichtlichen Verfahren und Fragestellungen.
Ansprechpartner für das Wohnraummietrecht ist Herr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Günther Koy