Die Kollegen Ferner und Siebers berichten in Ihren Blawgs, dass lauf Focus nun doch strafrechtliche Ermittlungen gegen sogenannte Premium User von Kino.to aufgenommen wurden. Als Anfanfgsverdacht reichte wohl eine Liste aus, die die Daten von Usern enthielt, die Geld für
Liebe Einbrecher…
wie schon einige eurer Kollegen vor euch habt ihr uns letzte Woche einen Besuch abgestattet. Dafür habt ihr die Tür eingeschlagen, euch dabei augenscheinlich verletzt und seid dann durch die Kanzlei gerannt. Ihr habt dabei ordentlich Unordnung gemacht. Gefunden habt
Juristen und Humor – Mit einem Lächeln in die neue Woche
Es ist mal wieder Montag, ein Stapel Akten wartet auf die Bearbeitung. Andere Kollegen und Blogger leiten das Wochenende mit einem Freitagswitz ein oder schließen die Woche mit einem Sonntagswitz. Ich will mich in die Reihe der humorigen Kollegen einreihen
BILD regt auf – mit künstlicher Panikmache zum Thema Megaupload !
Als Anwalt sollte man auch immer einen Überblick über das Tagesgeschehen haben, so dass der morgentliche Blick in die Zeitungen einfach dazugehört. Die BILD-Zeitung hat sich derzeit dem Aufmacher „Megaupload“ verschrieben. Anscheinend um weiter Auflage zu machen, hat die BILD
Führen eines Fahrzeuges – der kleine aber feine Unterschied
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich des „Führens eine Fahrzeuges“ im Sinne des § 316 StGB ist bekannt, eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr ist erst dann gegeben, wenn der Fahrer das Fahrzeug in Bewegung setzt: Der Tatbestand der Trunkenheit im
Megaupload mit Mega Indictment megaverfolgt – kommt die weltweite Internetpolizei ?
SPON, Heise und andere haben heute gross über die Verhaftung der Betreiber des Share-Hosters MEGAUPLOAD berichtet. Nach den Presseberichten gab es Durchsuchungen, Verhaftungen und Beschlagnahmen in acht Ländern. Das Verfahren wird durch die US Staatsanwaltschaft betrieben, die Anklage wurde vor
Update zur Weihnachtspost von Urmann + Collegen – Auktion von 69.951 Mahnschreiben
Vor einigen Tagen hatte ich bereits über die nette Weihnachtspost der meist für die P-Branche tätigen Rechtsanwälte Urmann + Collegen berichtet. In diesen netten Schreiben wurden jeweils 1286,60 € gefordert, bestehend aus 250,- € Schadensersatz, 120,- € pauschaler Wertersatz für
2 Teil der Serie „Die fristlose Kündigung“ – Die fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzung
Die fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzung gemäß §§ 543 Abs 1 Satz 2, Abs 3 BGB, 569 BGB ist im Gegensatz zur Kündigung wegen Zahlungsverzug sowohl für den Mieter wie auch den Vermieter möglich. Allerdings ist eine unmittelbare fristlose Kündigung
Die etwas andere Weihnachtspost von U + C
In einschlägigen Anwaltsforen wurde gestern von einer Briefflut der im Filesharing-Bereich einschlägig bekannten Kanzlei Urmann + Collegen berichtet. Die Kanzlei lässt offenbar allen angeblichen Tätern einer Urheberrechtsverletzung der peinlichen Art, die bereits auf eine Abmahnung eine vorsorgliche Unterlassungserklärung abgegeben haben,
Wie ein Mieter abhanden kommt – Familienrechtliche Zaubertricks nach § 1568a Abs 3 BGB
Im „normalen“ Mietrecht ist das Ende eines Mietvertrages klar definiert: Der Mietvertrag wird durch die Parteien mittels Kündigung beendet. Sind mehrere Personen auf Mieterseite Vertragspartei, können diese nur durch Kündigung aller beteiligten Parteien den Mietvertrag beenden. Eine Entlassung einzelner Parteien