Mit der Einführung des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) hat der Gesetzgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben, sich für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten von der Arbeit freistellen zu lassen, um nahe Angehörige zu pflegen. Nun gibt es auch eine höchstrichterliche Entscheidung