Unter dem Schlagwort Webabzocker werden Internetangebote verstanden, die bei dem User durch grafische Gestaltung und/oder versteckte AGBs und Preislisten den Eindruck erwecken, kostenfrei zu sein, tatsächlich aber einen Vertragsschluss über eine Leistung beinhalten. Meist besteht diese Leistung in Verlinkungen zu
ACHTUNG – Geänderte Musterwiderrufsbelehrung !
Seit dem heutigen Tage ist eine „neue“ Musterwiderrufsbelehrung für Geschäfte nach dem Fernabsatzvorschriften (§§ 312b ff BGB) in Kraft. Die Änderung beruht auf dem heute in Kraft getretenem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen
„Bilderklau“ und die 36 Abteilung des AG Hamburg
Heute hatte ich mal wieder das Vergnügen vor der 36 Abteilung des AG Hamburg aufzutreten. Vorsitzender ist dort Richter am Amtsgericht Dr. Steinmetz, der mit seinen Urteilen schon öfters – auch in etwas seltsamen Webseiten – im Internet diskutiert wurde.