Manchmal kann man nur staunen, womit man in den unendlichen Weiten des Internets alles Geld verdienen kann. Vor kurzem fragte ein Mandant im Rahmen eines Markenanmeldungsverfahrens, ob es nicht wesentlich günstiger sei, seine geplante Wort/Bildmarke über das „Copyrightoffice“ anzumelden. Ich
„Das hab´ ich nicht gewusst“ und die markenrechtliche Abmahnung
Immer wieder kommen Internet-Händler zu uns, die wegen einer Verletzung von Markenrechten abgemahnt wurden. Meist gehörtes Argument dabei ist: „Ich wusste nicht, dass dieser Name für die Ware/Dienstleistung XY geschützt ist“. Die Händler sind dann davon überzeugt, dass diese Unwissenheit
MKB klärt auf: „Der fliegende Gerichtsstand“
Erläuterung des fliegenden Gerichtsstands gemäß § 32 ZPO/§ 14 UWG und seine Bedeutung für die Praxis