Grundsätzlich darf in Strafverfahren nur in Anwesenheit des Angeklagten verhandelt werden, bei Abwesenheit kann keinUrteil ergehen – § 230 StPO. Bei dem „kleinen Bruder“ des Strafverfahrens, dem Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Betroffene – dies ist Juristendeutsch für den „Angeklagten“ einer Ordnungswidrigkeit
Führen eines Fahrzeuges – der kleine aber feine Unterschied
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich des „Führens eine Fahrzeuges“ im Sinne des § 316 StGB ist bekannt, eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr ist erst dann gegeben, wenn der Fahrer das Fahrzeug in Bewegung setzt: Der Tatbestand der Trunkenheit im
Das Vogel-Strauss Prinzip und die Ausnahme von der Regel
Als Anwalt besuchen einen häufig Mandanten mit einem Vollstreckungsbescheid, einer Klageschrift oder einem Strafbefehl in der Hand. Schon nach kurzer Zeit ist dabei festzustellen, dass die ganze Angelegenheit bereits früher und vor allem kostengünstiger hätte gelöst werden können, aber durch