Was macht Derrick wenn sein Kollege Harry mehrere Wochen krank ist ? Wie kommt er an den Wagen dran ? Hat er überhaupt einen Anspruch auf den Wagen, wenn Harry den Dienstwagen auch privat nutzen darf ?
Die Antwort ist uneinheitlich:
Das Landesarbeitsgericht Baden-Würtemberg hat am 27 Juli 2009 entschieden (AZ: 15 Sa 25/09), dass ein Arbeitgeber, der länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, einen zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagen auf Verlangen an den Arbeitgeber herausgeben muss. Da die Gebrauchsüberlassung des Dienstwagens grundsätzlich Teil der Arbeitsvergütung ist, ist die Gebrauchsüberlassung nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, Lohn/Gehalt zu entrichten. Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums von 6 Wochen schuldet der Arbeitgeber keinen Lohn mehr, sodass er den Dienstwagen herausverlangen kann.
Zu beachten ist allerdings, dass diese Frage bisher noch nicht durch das Bundesarbeitsgericht entschieden wurde und es auch Rechtsprechung in die andere Richtung gibt (etwa LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.2.2007, AZ: 10 SA 2171/06).