Als Rechtsanwalt kennt man die zwei Gesichter der deutschen Bundespost: „Normale“ Briefe kommen in 99% der Fälle an, Briefe mit einer fristwahrenden Erklärung wie Kündigungen des Mietvertrages, Nebenkostenabrechnungen für vergangene Jahre oder Mängelrügen werden jedoch zu mindestens 50% durch den hochgeheimen Schredder der deutschen Bundespost vernichtet.

Diesen Eindruck hat man zumindest bei Gericht, denn in jedem zweiten Verfahren sind die mit normaler Post verschickten fristwahrenden Erklärungen nie zugegangen. Keinesfalls. Antriebskraft des hochgeheimen Postschredders ist die Beweislast. Der Versender einer Erklärung ist nämlich für die Zustellung der entsprechenden Erklärung beweisbelastet, d.h. er muss nachweisen, dass die entsprechende Erklärung bei dem anderen zugegangen ist, das Schreiben also in den Machtbereich des Anderen gelangt ist und dieser  die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte. Aber niemand, auch nicht der Postbote, weiß, wann er die entsprechende Erklärung bei dem anderen eingeworfen hat, es gilt ja das Briefgeheimnis und der Briefträger weiss nicht welche der 10 Briefe und 4 Einwurfeinschreiben jetzt die Erklärung war. Diese Unkenntnis ist der Motor des Schredders und bewirkt das rätselhafte Verschwinden von einer enormen Menge wichtiger Briefe, irgendwie werden nur die  unwichtigen Briefe zugestellt.

Doch wie kann nun eine solche Erklärung „gerichtsfest“ zugestellt werden ? Viele nutzen  das Einschreiben mit Rückschein als Mittel um den großen Postschredder auszutricksen. Allerdings kann man genausogut Lotto spielen. Denn ob der Empfänger das Anschreiben wirklich entgegennimmt ist ungewiss (manche Leute nehmen Einschreiben mit Rückschein grundsätzlich nicht an, da kann nur was „Schlechtes“ drinnen sein) und soweit der Postbote niemanden antrifft (was durchaus öfter vorkommt) wird das Schreiben nur 2 Wochen bei der Post zur Abholung bereit gehalten.  Der Zugang erfolgt aber nur zu dem Zeitpunkt an dem der Empfänger den Brief ausgehändigt bekommt. Zur Fristwahrung ist ein solches Einschreiben mit Rückschein ungeeignet. Gleiches gilt für das Einwurfeinschreiben, da dann der Postbote nur bezeugen kann, dass er einen Brief eingeworfen hat, jedoch nicht weiss, was in dem Brief stand.  Der Empfänger kann also immer noch behaupten, dass in dem Brief nur weißes Papier war oder er an dem Tag ein anderes Einwurfeinschreiben empfangen hat. Schon surrt der Schredder.

Es gibt nur 2 Methoden der Zustellung, die mehr oder minder Gerichtsfest sind:

  • Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher
  • Die Zustellung durch einen Boten

Bei der Gerichtsvollzieherzustellung ist die letzte Wahl, da eine Fristwahrung der Zustellung bei kurzfristiger Zustellung nur schwer zu erreichen ist, außerdem sind die Kosten vergleichsweise hoch.

Die beste Form der Zustellung ist die Botenzustellung, denn der Bote ist der Zeuge des Zugangs. Dafür ist es erforderlich, dass der Bote das zuzustellende Schriftstück liest, er die Uhrzeit der Übergabe bzw des Einwurfes in den Briefkasten dokumentiert und hinterher ein entsprechender Aktenvermerk über die Zustellung vom Boten unterschrieben wird. Dann wird es der Empfänger schwer haben die Zustellung zu bestreiten.

Der geheimnisvolle Schredder der Post arbeitet natürlich weiter, denn der Aufwand der Botenzustellung wird von vielen (sogar Anwälten) gescheut. Nach der Maßgabe: „Wird schon gut gehen“. Viel Glück.
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Der große Postschredder für fristwahrende Briefe oder die gerichtsfeste Zustellung
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2 Kommentare zu „Der große Postschredder für fristwahrende Briefe oder die gerichtsfeste Zustellung

  • 5. Januar 2010 um 21:48 Uhr
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    So schlecht wie oft behauptet wird, ist das Einwurf-Einschreiben m.E. nicht. Man braucht nur noch eine RAF, die gerichtsfest bezeugt, tatsächlich das betreffende Schreiben und nicht nur weißes Papier eingetütet zu haben.

    Die Ausrede mit dem „anderen“ Einwurf-Einschreiben funktioniert in der Praxis nicht, da die Sendung (und ihr Einwurf) eindeutig zuzuordnen sind.

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