Manche Mandate nehmen ungewöhnliche Wendungen, die man bei Annahme der Mandate so gar nicht erwartet hat. So auch in diesem Fall. Ein echtes „Rockstarmandat“. Schadenersatzansprüche wegen Sachbeschädigung im Hotelzimmer gegen einen Z-Prominenten. Das einzige Problem war, eine zustellfähige Adresse des Z-Promi zu finden. Dann ging es den Gang eines normalen Verfahren, also Aufforderung an den Gegner den Schaden zu zahlen. Nach Ablauf der Frist und Rücksprache mit dem Mandanten kam es zur Klageerhebung vor dem zuständigen Gericht. Soweit ein fast ganz normales Mandat, aber jetzt wurde es ungewöhnlich.
Auf die zugestellte Klage meldete sich ein Anwalt. Der erwiderte jedoch nicht auf die Klage, sondern schickte eine E-Mail, ob ich denn Bilder der Schäden übermitteln könnte, dann könne man sich ja einigen. Gleichzeitig stellte der Kollege bei Gericht den Antrag – ohne in der Sache zu erwidern ! – dass man der Klägerin die Übermittlung von Fotografien der Schäden aufgeben sollte. Der Antrag wurde vom Gericht – wie nicht anders zu erwarten – zurückgewiesen. Warum nur wollte der Kollege unbedingt Fotos ?
Eine Woche später schlug meine Mandantin eine Zeitung mit vier Buchstaben auf und sah überraschenderweise Fotos ihres Hotels im redaktionellen Teil. Der in dem Artikel „interviewte“ Kollege hatte freundlicherweise die Presse informiert, das ein Verfahren gegen den Z-Promi anhängig war, was die bekannte Zeitung mit üblichem Boulevardgetöse dankbar weiter verbreitete.
Für die Z-Prominente ging es scheinbar nur darum, irgendwie in der Presse aufzutauchen.
Kurz nach dem Erscheinen des Artikels bekam ich dann von dem Kollegen eine SMS mit einem Vergleichsangebot. Ich schickte ihm ebenfalls ein Vergleichsvorschlag per SMS, auf den wir uns letztendlich auch einigten.
Einige Tage nachdem der Vergleich vom Gericht per Beschluss bestätigt wurde, erschien ein weiterer Bericht in der Boulevard Zeitung, dass die Z-Prominente entgegenkommenderweise einen Vergleich geschlossen hätte, da sie besseres zu tun habe, als vor Gericht zu erscheinen. Auch hier wurde der SMS-Kollege umfangreich zitiert.
Leider hat die Z-Prominente immer noch nicht bezahlt. Jetzt darf auch der Gerichtsvollzieher den Z-Prominenten kennenlernen.
Mal sehen, ob meine Mandantin deswegen auch mal die Zeitung mit den vier Buchstaben anruft. Ich habe eigentlich wenig Ambitionen in der Zeitung zu erscheinen, aber wenn es die Zahlungsmoral erhöht, soll es mir recht sein. Ich bin gespannt auf die SMS des Kollegen.
Der Z-Promi, die Z-Promi? Wohl letzteres namens T.B. vertreten durch den omnipräsenten RA B.B.? Peinlich ! Aber vor lauter Medienpräsenz hat der Kollege wohl keine Zeit für gepflegte Schreiben, da muss eine SMS reichen. 😉