Neben dem Mietrecht bin ich auch im Wohnungseigentumsrecht tätig. Das Wohnungseigentumsrecht ist dem Mietrecht thematisch zugeordnet (zumindest bei der Fachanwaltschaft Miet- und Wohnungseigentumsrecht). Inhaltlich geht es – grob gesagt – beim Wohnungseigentumsrecht um das Verhältnis der Wohnungseigentümer, etwa in einem Mehrparteienhaus – untereinander. Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander und gibt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Meinungsbildung und Verwaltung der Eigentümer untereinander vor.
Es regelt, wie die Meinungsbildung in einer Eigentümergemeinschaft erfolgt und wie die gefassten Beschlüsse umgesetzt werden können bzw welche Rechtsschutzmöglichkeiten es gegen Entscheidungen der Gemeinschaft gibt. Welche Relevanz das Wohnungeigentumsrecht für Rechtsanwälte hat mag bereits die Beschreibung von Eigentümergemeinschaften im Volksmund aufzeigen: Dort werden Eigentümergemeinschaften auch „Streithäuser“ genannt.
Das Wohnungseigentumsrecht ist in 2007 umwälzend geändert worden: Nach der sogenannten Jahrhunderteintscheidung des BGH aus dem Jahre 2000 (zu den sogenannten „Zitterbeschlüssen“) und der Jahrtausendentscheidung des BGH zur (Teil)-Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft war eine Reform des WEG Rechts notwendig geworden. Dies erfolgte durch das neue WEG, welches in 2007 in Kraft getreten ist.
Ich möchte zukünftig auch hier von meinen Erfahrungen mit Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltern, dem typischen WEG-Querulanten und den damit verbundenen Gerichtsverfahren berichten. Natürlich wie immer verbunden mit aktueller Rechtsprechung und Tipps und Tricks zu aktuellen Problemen aus diesem Rechtsbereich.
Nur so am Rande:
So manch ein Jurist hat nach der Berührung mit dem WEG sich geschworen nie eine Eigentumswohnung zu kaufen.