In den letzten 1-2 Jahren haben wir gefühlte 1000 mal dieselbe rechtliche Fragestellung von Verbrauchern wie Geschäftsleuten gehört:
Mandant:
„Ich hab im Laden XYZ die Ware A gekauft, die gefällt mir doch nicht, und jetzt will der Laden die Ware nicht zurücknehmen, obwohl das noch nicht mal 2 Wochen her ist…… Der muss die doch zurücknehmen !!“
Anwalt:
„Nein, muss er nicht !“
Die übliche Erwiderung des Mandanten:
„Aber Amazon nimmt doch auch alle Waren zurück, die ich innerhalb von 2 Wochen zurücksende !!“
Anwalt:
„Die sind dazu auch nach den Fernabsatzvorschriften verpflichtet, weil Amazon nur über das Internet verkauft, das ist ein Unterschied !!“
Mandant:
„Aber wieso darf ich dann bei Aldi auch die Waren nach dem Kauf zurückgeben ?“
Anwalt:
„Weil Aldi dies gesondert so anbietet. Aldi erklärt insoweit eine Garantie, das ist aber eine gesonderte, vertragliche Vereinbarung !“
Mandant:
„Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum da ein Unterschied gemacht wird“
An dem Beispiel kann man erkennen, wie der E-Commerce die Rezeption des Rechts in der allgemeinen Bevölkerung verändert hat. Die Widerrufsfrist für einen bereits abgeschlossenen Vertrag wird mitterweile von vielen als geltendes Recht für alle Verträge wahrgenommen, ist man doch ständig bei allen Arten von Verträgen mit einer Widerrufsbelehrung konfrontiert: Mobilfunkverträgen, Einkäufen bei Amazon oder Auktionen bei E-Bay. Überall prangt einem in Fettdruck das Widerrufsrecht entgegen. Verständlich dass angenommen wird, dass es ein generelles Widerrufsrecht gibt.
Tatsächlich ist das Widerrufsrecht jedoch eine Durchbrechung eines uralten Rechtsgrundsatzes:
„pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten
Nur ausnahmsweise sind Verträge nach Vertragsschluss zu widerrufen. Beim Fernabsatz ist der Gedanke dahinter leicht erkennbar: Ich kann mir die Sache, die ich erwerben möchte, nicht ansehen, anfassen, anprobieren oder testen, ich sehe maximal ein Produktfoto und eine Beschreibung. Um den Verbraucher – und nur für diesen gilt das Widerrufsrecht – daher noch ein solches Prüfungsrecht wie in einem Geschäft zu gewähren, gibt es das Widerrufsrecht.
Grundsätzlich besteht aber bei Verträgen, die in einem Geschäft geschlossen werden kein Widerrufsrecht!!!