Die Sony Music Entertainment GmbH wird in den sogenannten Filesharingfällen im allgemeinen  von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vertreten, eine der Kanzleien, die nachhaltig im Geschäft der Filesharingabmahnungen mitmischen.   Um so überraschter war ich, als  Mandanten anriefen und mitteilten, Sie seien von Sony abgemahnt worden und solle nun 100,- € an einen Rechtsanwalt Kaltbrenner zahlen.

Sehr ungewöhnlich.

Hat Sony endlich den § 97a Absatz II UrhG wahrgenommen ?

Und hat die Kanzel Waldorf-Frommer ihr Mandat verloren ?

Die Mandanten schickte mir die „Abmahnung“ dann zu:

Von: Rechtsanwaltskanzlei O. Kaltbrenner [mailto:buying8@rouschpak.com]
Gesendet: Donnerstag, 24. März 2011 13:54
An: XXXX@XXXXXXXXX.de
Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Sie

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie erstellt.

Aktenzeichen: 240 Js 419/04 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 178.200.132.102

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 11

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 37

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch
unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.03.2011 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de

Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, geben sie den auf unserer Homepage ein.

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner

Das ist jedoch keine Abmahnung, sondern schlicht und einfach der Versuch eines Betruges.

Dabei ist die „Abmahnung“ nicht einmal besonders gut gemacht.

Grundsätzlich  fehlt es an einer Benennung der angeblich verletzten Werke, also die Benennung der „heruntergeladenen“ Titel . Anscheinend gehören die Nutzungsrechte aller MP3-Dateien zu Sony….

Weiter geht es mit  der angeblichen IP-Adresse, diese gehört zu einem Block von IP-Adressen, die der Firma Unitymedia in Köln zugeordnet sind. Diese bietet Internetanschlüsse über Kabel an. Da meine Mandanten kein Kabel haben, könnten Sie gar nicht Täter sein (wenn man mal davon ausgehen würde, dass die Abmahnung echt ist). Das ist das Schreiben aber nicht.

Bereits das angebliche Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens zeigt, dass  hier ein Betrugsversuch vorliegt. Bei allen gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verfahren stellt die Ziffer hinter dem „/“ immer die Jahreszahl dar. Also wurde die Strafanzeige bereits im Jahre 2004 gestellt. Ein wirklich laaaanges Ermittlungsverfahren. Dementsprechend müssten meine Mandanten im Jahre 2004 gegen die Urheberrechte verstoßen haben und die Staatsanwaltschaft über 7 Jahre ermittelt haben. Auf Grund dieser Ermittlungen steht jetzt die „übliche“ Hausdruchsuchung beim bösen Verletzer an…..Von einer Verjährung von urheberrechtlichen Ansprüchen (3 Jahre) hat der ominöse Rechtsanwalt nichts gehört……..

Noch besser ist der Grund des „Schadenersatzes“: Das Herunterladen von Dateien.

Auch hier hat der Kollege „Kaltbrenner“ wohl was übersehen, im Rahmen der „originalen Filesharingabmahnungen“ wird nicht das Herunterladen sondern das gleichzeitige Uploaden beim Herunterladen durch die peer-to-peer Netzwerke angegriffen, da dies eine ungenehmigte Vervielfältigungs– und Verbreitungshandlung ist.

Letztendlich ist weder eine Adresse des Anwaltes noch eine Vollmacht von Sony beigefügt (Die Kollegen von Waldorf-Frommer können also aufatmen).

Deutlichster Hinweis auf den Betrug ist aber die Art und Weise der „erforderlichen Zahlung“. Der Kollege Kaltbrenner lobt ausdrücklich,wie toll es doch ist, anonym bezahlen zu können. Das hat  auch seinen Grund, denn der „Kollege“ Kaltbrenner möchte ja anonym bleiben, wozu sonst hat er weder  Adresse noch eine sonstige  Möglichkeit der Kontaktaufnahme angegeben. Die einzige Möglichkeit der „Benachrichtigung“ stellt eine E-Mail-Adresse dar:

„buying8@rouschpak.com“ – Domaininhaber dieser Domain Rouschpak.com ist:

Ejaz Abaumer
39/C-IV, Block-6, PECHS
Karachi, Sindh 75400
Pakistan

Der Kollege Kaltbrenner hat also eine Sympathie für Pakistan.

Wenn Sie also eine solche „Abmahnung“ erhalten haben, können Sie diese getrost löschen (wenn Sie überhaupt an Ihrem SPAM Filter vorbeigekommen ist).

Für „richtige“ Filesharingabmahnungen gilt:

1. Sie kommen immer schriftlich (wenn auch manchmal vorab per Mail) und sind an eine tatsächliche Person gerichtet

2. Der Abmahner ist eindeutig verifizierbar mit Anschrift, TelefonNR Fax etc.

3. Die abgemahnten Titel sind genau bezeichnet und es ist fast immer eine Vollmacht des angeblichen Rechteinhabers beigefügt

4. Sie werden zur Unterlassung der urheberrechtswidrigen Handlung aufgefordert

5. Die Zahlung soll  immer an den Anwalt auf ein Bankkonto erfolgen, irgendwelche Zahlungen über anonyme Internetdienste werden NIE verlangt

Sollten diese Bedingungen nicht vorliegen, dürfte es sich um einen der immer häufiger auftretenden Betrüger handeln, die versuchen, durch die allgemeine Bekanntheit des Phänomens  „Filesharingabmahnung“ einen schnellen Euro zu machen.

NACHTRAG: Auf Grund der Zugriffszahlen und der hier veröffentlichten Kommentare ist ersichtlich, dass der „Kollege“ Kaltenbrenner nicht nur ein paar E-Mails versendet hat, sondern die Anzahl der E.Mails in die Tausende geht. Die Radiowelle NDR2 geht heute (29.3.2011) ebenfalls auf dieses Thema ein, dabei ist – hoffentlich – auch ein kurzes Statement von mir zu dieser Angelegenheit zu hören.

„Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner“ – der neue Rechtsanwalt von Sony ?
Markiert in:                     

34 Kommentare zu „„Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner“ – der neue Rechtsanwalt von Sony ?

  • 24. März 2011 um 19:20 Uhr
    Permalink

    lustig, die gleiche email habe ich auch erhalten, musste direkt schmunzeln. es ist sehr unangenehm das es solche menschen gibt.

    ein anderes prinzip was mich derzeit fast schön täglich heimsucht, ist die benachrichtung eines lottogewinn in millionenhöhe, schade das viele menschen einfach daruaf reinfallen und ihr sauer verdientes geld solchen betrügern in den rachen werfen…

    es nervt richtig!

    Antworten
  • 24. März 2011 um 19:49 Uhr
    Permalink

    diese mail hab ich heute auch erhalten ich find es intresant wie die einen abzoken wollen xD

    Antworten
  • 24. März 2011 um 20:02 Uhr
    Permalink

    … und im RA-Verzeichnis ist der Kollege Warmduscher, äh, Kaltbrenner auch nicht gelistet. 😉

    Antworten
  • 24. März 2011 um 20:02 Uhr
    Permalink

    Hab ich auch heute bekommen. Kann man solche Leute anzeigen? oder sind die dazu zu anonym?

    Antworten
  • 24. März 2011 um 20:17 Uhr
    Permalink

    Die Mail hab ich auch – und natürlch war ich auch mit exakt der gleichen IP on, als ich diese illegalen Machenschaften getätigt habe *g* – offenbar sind wir alle Nachbarn und wissen es gar nicht.. Witzig war auch, dass die Mail an julchen@xxx.de ging… wer ist Julchen? Ich jedenfalls nicht und meine Mail-Adresse ist das auch nicht.

    Also bloß nicht drauf reinfallen.

    Antworten
  • 24. März 2011 um 20:47 Uhr
    Permalink

    Natürlich kannst du das bei der Polizei anzeigen. In den meisten Fällen werden hier sogn. Sammelverfahren gegen den oder die Verantwortlichen eigeleitet. Ruhig mal die Zeit für eine Anzeigenerstattung investieren. Es kann ja nicht angehen, daß man von jedem Arsch einer Straftat bezichtigt werden kann, selbst wenn dies in Betrugsabsicht geschieht.

    Antworten
  • 24. März 2011 um 20:54 Uhr
    Permalink

    hammer aktion das fleiche schreiben habe ich auch bekommen.
    meins hat sogar das gleiche aktenzeichen muss sehr lachen da muss man ja schmuzeln also für mich steckt da nen abzocke system hinter.

    Antworten
  • 24. März 2011 um 21:08 Uhr
    Permalink

    Haha,
    original gleiche Nachricht habe ich auch bekommen. Fand die Summe schon komisch ^^. Scheint ein Amateur zu sein. Profiabzocker versuchen es bei mir immer mit 59,90 EUR ;-).
    Naja, hoffe, dass da nicht zu viele drauf reinfallen. Und ich find es schlimm, dass man da nix gegen machen kann. Selbst wenn man eine Anzeige schreibt, kann man denen nix anhaben.

    Antworten
  • 25. März 2011 um 9:25 Uhr
    Permalink

    habe die E-mail heute der Polizei weitergeleitet, mal sehen ob man gegen die Abzocker so gar nix machen kann

    Antworten
  • Pingback:Anonymous

  • 26. März 2011 um 6:48 Uhr
    Permalink

    Viel wichtiger wäre doch, die genaue Identität dieses „Rechtsanwaltes“ (Personalien, Adressse, etc.) zu ermitteln bzw. zu veröffentlichen. Lach mir jetzt schon ´nen Ast, wenn ich von dem armseligen Würstchen was hören sollte. Dann wird er erst einmal erfahren, wozu richtige Anwälte imstande sind. Nur zu.

    Antworten
  • 26. März 2011 um 11:13 Uhr
    Permalink

    Ich habe heute eine Abmahnung bekommen.
    Die Kopfzeile:
    Ermittlungsverfahren gegen Sie. Samstag, 26. März, 2011 09:43 Uhr
    Von: „Rechtsanwaltskanzlei O. Kaltbrenner“ <floraeogh2@readersdigest.com

    Die wechseln wohl die E-Mail Adressen schneller wie andere die Unterwäsche.
    Gruß Jürgen

    Antworten
  • 26. März 2011 um 14:32 Uhr
    Permalink

    Heute erhielt ich eine solche Mail. Muß sich ja wohl lohnen!

    Antworten
  • 26. März 2011 um 17:46 Uhr
    Permalink

    Hallo ich erhielt heute auch die gleiche Mail und habe sofort mit meinem Anwalt gedroht.
    Diese mail werde ich auch selbstverständlich an ihm weitergeben, ich arbeite auch im Sozialrechtlichen Bereich und mir kam es gleich spanisch vor.

    Antworten
  • 27. März 2011 um 9:34 Uhr
    Permalink

    Hab gestern solch ein Halsabschneider-Mail erhalten!

    Antworten
  • 27. März 2011 um 20:53 Uhr
    Permalink

    Faszinierend diese Mailschwemme. Bei mir war der Mailabsender: dales@roth-werke.com und dann noch Sonntags abgeschickt. Fleißig dieser „Anwalt“ 🙂

    Mann sollte wirklich was gegen diese Betrüger unternehmen. Was mich wundert, das Sony nichts gegen diese Abzocker unternimmt, bzw. der Anwalt von Sony, denn die Vortäuschung falscher Tatsachen (Mandatsvertretung, Anwaltsstatus) muß für die doch ein gefundenes Fressen sein.

    Wenn die gegen solche Abzocker vorgehen fällt es doch auch gleich wieder leichter sich als Verbraucher ernst genommen zu fühlen und gerne für downloads zu zahlen. Man bekommt ja auch noch etwas Service für sein Geld.

    Antworten
  • 27. März 2011 um 21:31 Uhr
    Permalink

    willkommen in meiner nachbarschaft – gleiche IP wie ihr und auch sonntags versandt von irgendsoner huppi-fluppi-adresse: vicissitudehr6@rouramelamed.com

    was muss das für ne arme sau sein, dass die sich nicht mal ne gescheite adresse leisten kann.

    Antworten
  • 27. März 2011 um 22:28 Uhr
    Permalink

    Hallo habe auch so eine emnail bekommen was soll ich machen soll ich zahlen ja oder nein ich weiß nicht was ich machen soll

    Antworten
  • 27. März 2011 um 22:52 Uhr
    Permalink

    Ermittlungsverfahren gg. SieSonntag, 27. März, 2011 21:57 Uhr
    Von: „Rechtsanwaltskanzlei O. Kaltbrenner“ Absender in den Kontakten speichernAn: pinkert_lutz@yahoo.deGuten Tag,

    in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH an.

    Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
    begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
    Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
    geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

    Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
    §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
    Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

    Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
    gegen Sie erstellt.

    Aktenzeichen: 240 Js 419/04 Sta Stuttgart

    Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 178.200.132.102

    Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 11

    Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 37

    Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
    erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
    Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
    Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch
    unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.
    Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.03.2010 sicher und unkompliziert
    mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
    fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
    Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de

    Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, geben sie den auf unserer Homepage ein.

    * alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
    Link: http://www.paysafecard.com/de

    Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

    Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
    Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
    aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
    dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

    Hochachtungsvoll,
    Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner

    so habe ich es bekommen werde es auch der poliezei weider geben

    Antworten
  • 28. März 2011 um 11:25 Uhr
    Permalink

    Selbst in der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
    Königstraße 14
    70173 Stuttgart
    Telefon 0711/2 22 15 50
    Telefax 0711/22 21 55 11
    E-Mail: info@rak-stuttgart.de

    ist der gute Mann nicht zu finden die haben dann deuschland weit gesucht da auch nicht

    Antworten
  • 28. März 2011 um 13:29 Uhr
    Permalink

    Staatsanwaltschaft Stuttgart

    Neckarstraße 145

    70190 Stuttgart

    Telefon: 0711/921-0

    Telefax: 0711/921-4009

    eMail: poststelle@stastuttgart.justiz.bwl.de

    hallo ihr habe da gengerufen das ist betrug und ihr könnt die email alle löschen

    MFG lutz

    Antworten
  • 28. März 2011 um 14:51 Uhr
    Permalink

    HI, hab den gleichen Bockmist bekommen, mit genau der gleichen IP-Adresse.

    Man kann als end-user sich kaum dagegen wehren, der sollte lieber arbeiten gehen statt die Leute abzuzocken.

    Antworten
  • 28. März 2011 um 14:59 Uhr
    Permalink

    warum ist es überhaupt möglich derartige massen-emails zu versenden?

    Am liebsten würde ich den Server auf den dieser „Anwalt“ zugreift mit einer denial-of-service attack versehen und den server lahm legen, doch da dies bis zu 3 jahre Haft bringt, distanziere ich mich ausdrücklich davor.

    Sich darüber aufregen bringt hier gar nix.

    Antworten
  • 28. März 2011 um 20:55 Uhr
    Permalink

    Die Frage ist ob es sich lohnt zur Polizei zu gehen. Mein Vater hat sich anfangs erschreckt bis ich ihm erklärte das das nicht echt ist!
    Was ich nicht verstehe wie die email an meinen Vater kommen konnte weil die email die oben steht an wen sie geschrieben wird ist falsch…Ein Teil ist davon zwart richtig, der rest aber nicht.. @yahoo.de ist auch richtig…

    Antworten
  • 29. März 2011 um 9:59 Uhr
    Permalink

    Hallo Fishie habe gestern mit der Stadsanwaltschaft in stutgart telefoniert sie können die email löschen ist nicht rehlewand der anwahlt der sich da aus gibt einer zu sein ist es nicht ist ein bedrücker

    MFG lutz

    Antworten
  • 30. März 2011 um 22:13 Uhr
    Permalink

    Ja, die Email war auch in meinem Email-Fach anzufinden. Also sie amüsierte mich doch sehr und erbrachte mir ein leichtes Grinsen. Ein solch schlechten Betrugsversuch sieht man nicht oft!…

    …Nunja, wäre diese Angelegenheit nun nicht so dreist und ekelhaft, würde ich wahlich drüber lachen! So bleibt jedoch nur die Erkenntnis, dass es wohl Menschen auf dieser Welt gibt, die einfach nur widerlich und dreist sind!… Abschäulich sowas. Eine HOHE Bestrafung würde ich für den Herrn Kaltbrenner empfehlen!

    Antworten
  • 31. März 2011 um 18:37 Uhr
    Permalink

    Hallo zusammen

    Auch wir haben heute diese Abmahnung erhalten und werden Strafanzeige erstatten.

    Antworten
  • 1. April 2011 um 10:46 Uhr
    Permalink

    das Traurige ist, dass man viel zu viel von dieser Art Betrugsversuchen bekommt. Ich soll alle naselang irgend ein Geld aus Nigeria in Empfang nehmen und dafür meine Kontodaten preisgeben. Oder Paypal, ebay etc. fordert mich angeblich auf, meine Daten zu aktualisieren. Auch alles Spam und phishing. Ich frag mich, wie viele auf diesen Quatsch heutzutage reinfallen und ob sich das für die Betrüger überhaupt lohnt.

    Antworten
  • Pingback:Gegen-Betrug.de » “Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner” – der neue Rechtsanwalt von Sony? » Regel für Abmahnung, Sony, Rechtsanwalt, Olaf Kaltbrenner, Betrug, Abmahnung

  • Pingback:Gegen-Betrug.de » “Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner” – der neue Rechtsanwalt von Sony? » Sony, Sony Music Entertainment GmbH, Regel für Abmahnung, Rechtsanwalt, Betrug, Olaf Kaltbrenner, Abmahnung

  • Pingback:Filesharing: gefälschte Abmahnung von „Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner“ per E-Mail unterwegs | www.Gegen-Abzocke.com

  • 16. März 2013 um 19:06 Uhr
    Permalink

    Vielen Dank für Ihre Seite – Hat mir sehr weitergeholfen! Muss mal sehen, ob ich es umsetzen kann.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert