Der Kollege Dr Klaus Lützenkirchen spricht in seinen Seminaren oft von der Unterscheidung zwischen „Rechtsanwälten“ und „Kollegen“. Meiner Meinung nach eine sehr präzise Unterscheidung. Derzeit habe ich mal wieder mit einem Rechtsanwalt auf der Gegenseite zu kämpfen. Was bisher geschah ?
In einem Verfahren wegen Rückzahlung einer Kaution bzw Rückbauansprüchen (siehe weitere Berichte dazu in meinem Mietrechtsblog: hier und hier) ist ein Zahlungstitel aus einer Widerklage zu Gunsten meines Mandanten ergangen, die Klage des Gegners wurde abgewiesen. Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, und eine Zahlung nicht erfolgte, übersandte ich dem Gegner zu Händen des Rechtsanwaltes eine Vollstreckungsandrohung hinsichtlich des im Urteil titulierten Betrages. Zwei Tage nach Absendung der Vollstreckungsandrohung geht auch der Kostenfestsetzungsbeschluss (unter Juristen und im Folgenden: KFB) bei mir ein, allerdings über einen höheren Betrag.
Nun erhalte ich einen erbosten Brief des Anwaltes, was diese Vollstreckungsandrohung überhaupt sollte, sein Mandant hätte ja wohl 2 Wochen Zeit den KFB auszugleichen, die geforderten Anwaltsgebühren der Zwangsvollstreckung würden auf keinen Fall gezahlt werden.
Kollegialiter weise ich den Gegner darauf hin, dass sich die Vollstreckungsandrohung auf die Hauptsache bezieht (das Urteil ist über 8 Wochen alt), was auch deutlich erkennbar war. Kurz danach geht die Hauptforderung samt Zwangsvollstreckungs- bzw. Anwaltskosten (!) sowie der im KFB genannte Betrag ein.
Damit hätte die Angelegenheit beendet sein können.
Jetzt geht jedoch noch ein Brief des gegnerischen Anwaltes ein. Für diesen „ist es nicht recht nachvollziehbar“ was ich mir „bei den Unterstellungen des letzten Schreibens gedacht habe“. Es scheint schwer zu sein, zuzugeben dass man die Vollstreckungsandrohung nicht richtig gelesen hat. Darüber hinaus, schreibt der gegnerische Anwalt, habe der Gegner nunmehr „alles“ bezahlt.
Leider nicht, die Zinsen aus dem KFB wurden – wie so oft – vergessen.
Die neue Zwangsvollstreckung macht besonderen Spass. Aber ich bin ja nicht nachtragend.