Meine Tochter versieht Verbote, mit denen Sie nicht gerechnet hat, mit dem „voll fies“ Prädikat. Der für Wohnraummietrecht zuständige VIII Zivilsenat hat sich mit der Entscheidung vom 10.10.2012 (AZ: VIII ZR 107/12), auch wenn Sie noch nicht im Volltext vorliegt,
1 Teil der Serie „Die fristlose Kündigung“ Heute: Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Teil1 der Serie die fristlose Kündigung, mit der Erläuterung der Voraussetzung der Kündigung von Wohnraum wegen Zahlungsverzug (§§ 543,569 BGB)