Vor einigen Jahren wurde gern und oft die Newsletterfunktion von meist den gleichen Anwälten abgemahnt. Folge dieser „Abmahnwellen“ war die sogenannte „Double-Opt-In“ Funktion, die sicherstellen soll, dass der Empfänger diese Newsletter auch wirklich erhalten möchte. Der BGH hat nun mit
BILD regt auf – mit künstlicher Panikmache zum Thema Megaupload !
Als Anwalt sollte man auch immer einen Überblick über das Tagesgeschehen haben, so dass der morgentliche Blick in die Zeitungen einfach dazugehört. Die BILD-Zeitung hat sich derzeit dem Aufmacher „Megaupload“ verschrieben. Anscheinend um weiter Auflage zu machen, hat die BILD