Im Rahmen der Recherche nach passenden Urteilen zu einem Fall trifft man manchmal auch auf ungewöhnliche Urteile. Hier die Leitsätze des OLG Köln zu einem etwas „ungewöhnlichen“ Weinkeller und die versicherungsrechtlichen Implikationen: OLG Köln, Urteil vom 13.2.1996, AZ: 9 U