In einschlägigen Anwaltsforen wurde gestern von einer Briefflut der im Filesharing-Bereich einschlägig bekannten Kanzlei Urmann + Collegen berichtet. Die Kanzlei lässt offenbar allen angeblichen Tätern einer Urheberrechtsverletzung der peinlichen Art, die bereits auf eine Abmahnung eine vorsorgliche Unterlassungserklärung abgegeben haben,
Das AG München trötet in das Abmahner-Horn – Warum ?
Das Amtsgericht München hat am 16.11.2011 eine interessante Pressemitteilung herausgegeben, die die Law-Blogging-Welt (siehe hier, hier, hier und hier) und andere Foren (etwa die Anwalts-Mailing Liste (als geschlossenes Forum) in Wallung gesetzt hat. Die Kollegen haben die Pressemitteilung bereits in