Vor einiger Zeit hatte ich im Rahmen des Mietrechtsblogs behauptet, dass man in Mietrechtsangelegenheiten mit einem Anwalt besser beraten ist. Heute hatte ich das zweifelhafte Vergnügen einem anderen Anwalt beim totalen Versagen zum Nachteil seines Mandanten zuzusehen.
Der Drohanruf
Der „Drohanruf“ des Gegners ist nichts Ungewöhnliches. Meist wird ein bisschen geschimpft, Drohungen sonstiger Art gegen den Mandanten und/oder Anwalt ausgestossen und das wars. Vor einigen Tagen nun rief mich der Anwalt der gegnerischen Partei an. Es ging um folgendes:
Die vergessliche Vorsitzende – der Anwalt haftet !?
Es ist bekannt, dass Rechtsanwälte für ihre Beratung wie auch für ihre Prozessführung haftbar gemacht werden können. Das kann sogar soweit gehen, dass der Rechtsanwalt das Gericht auf aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung hinweisen muss (die Rechtskenntnis also dem Gericht „aufdrängen“ muss)