Die Größe einer vermieteten Wohnung ist Ursache von vielen mietrechtlichen Streitigkeiten. Der Bundesgerichtshof hat seit 2004 (siehe BGH Urteil vom 24.3.2004, AZ: VIII ZR 133/03 ) in nunmehr ständiger Rechtsprechung (zuletzt BGH Urteil vom 16.12.2009 AZ: VIII ZR 39/09) ausgeführt,