Nachdem der BGH letztes Jahr die Bearbeitungsgebühren „kassiert“ hatte, haben sich die Banken bei dem kritischem Thema Vorfälligkeitsentschädigung und Widerruf von Darlehensverträgen offenkundig eine andere Strategie zugelegt. Diese Strategie lässt sich mit einfachen Worten umschreiben:“Kämpfen bis zum OLG – beim
Verjährung von Bearbeitungsgebühren – Banken meiden ungünstige Urteile durch Anerkenntnis
Bei den Amtsgerichten, die sich häufig mit den Fällen der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge befassen (etwa AG Bonn für die Postbank, AG Mönchengladbach für die Santander Bank oder AG Düsseldorf für die Targo Bank), hat sich eine gewisse herrschende