Hier hatte ich bereits über ein Verfahren berichtet, in dem es um die Verjährung von Rückbauansprüchen und die fehlende Aufrechnungsmöglichkeit gemäß § 215 BGB bei Stellung einer Bankbürgschaft geht. Die Gegenseite hat nun Klage eingereicht. Das Gericht hat vorab ebenfalls
Die Aufrechnung von verjährten Forderungen mit der Kaution
Das Thema Kaution ist ein ewiger Dauerbrenner. Ansprüche des Vermieter aus Verschlechterung der Mietsache (=unterlassener Schönheitsreparatur) oder wegen Schadensersatz verjähren – wie bereits geschildert – innerhalb von 6 Monaten ab Rückgabe der Mietsache, unabhängig von der eventuellen weiteren Laufzeit des