Das Thema Kaution ist ein ewiger Dauerbrenner. Ansprüche des Vermieter aus Verschlechterung der Mietsache (=unterlassener Schönheitsreparatur) oder wegen Schadensersatz verjähren – wie bereits geschildert – innerhalb von 6 Monaten ab Rückgabe der Mietsache, unabhängig von der eventuellen weiteren Laufzeit des