Es gibt Fragestellungen, die im Rahmen der Täigkeit als Mietrechtler immer wieder auftauchen. Oft dabei: „der Nachmieter“. Tatsächlich spielt der Nachmieter seit der Mietrechtsreform im Jahre 2001 (generelle Kündigungsfrist bei Wohnraum: 3 Monate) und der darauffolgenden Änderung hinsichtlich der Kündigungsfristen