Der wohl häufigste Satz bei der unabweichlichen Frage nach den Beweismitteln des Mandanten ist: “ Ich habe Zeugen, die können ALLES beschwören !“. Leider reagieren die meisten Anwälte auf diesen Satz nicht mit den vom Mandanten erhofften Jubelrufen. Denn der
2 Teil der Serie „Die fristlose Kündigung“ – Die fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzung
Die fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzung gemäß §§ 543 Abs 1 Satz 2, Abs 3 BGB, 569 BGB ist im Gegensatz zur Kündigung wegen Zahlungsverzug sowohl für den Mieter wie auch den Vermieter möglich. Allerdings ist eine unmittelbare fristlose Kündigung