wie schon einige eurer Kollegen vor euch habt ihr uns letzte Woche einen Besuch abgestattet. Dafür habt ihr die Tür eingeschlagen, euch dabei augenscheinlich verletzt und seid dann durch die Kanzlei gerannt. Ihr habt dabei ordentlich Unordnung gemacht. Gefunden habt
Ein ungewöhnlicher Weinkeller
Im Rahmen der Recherche nach passenden Urteilen zu einem Fall trifft man manchmal auch auf ungewöhnliche Urteile. Hier die Leitsätze des OLG Köln zu einem etwas „ungewöhnlichen“ Weinkeller und die versicherungsrechtlichen Implikationen: OLG Köln, Urteil vom 13.2.1996, AZ: 9 U