Wie bereits berichtet ist in einem unserer Verfahren eine weitere mündliche Verhandlung notwendig geworden. Der Gegner hat wie erwartet die Entscheidung im schriftlichen Verfahren abgelehnt. Termin zur mündlichen Verhandlung ist in ca. 3 Wochen. Der Gegner muss 300 km fahren.
Die vergessliche Vorsitzende – der Anwalt haftet !?
Es ist bekannt, dass Rechtsanwälte für ihre Beratung wie auch für ihre Prozessführung haftbar gemacht werden können. Das kann sogar soweit gehen, dass der Rechtsanwalt das Gericht auf aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung hinweisen muss (die Rechtskenntnis also dem Gericht „aufdrängen“ muss)