Mit der Einführung des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) hat der Gesetzgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben, sich für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten von der Arbeit freistellen zu lassen, um nahe Angehörige zu pflegen. Nun gibt es auch eine höchstrichterliche Entscheidung
Impressumsgrausamkeiten
Im Rahmen meiner wettbewerbsrechtlichen Tätigkeit tummele ich mich durchaus häufiger auf den entsprechenden Impressumsseiten der unterschiedlichsten Unternehmen. Trotz der doch umfangreichen Aufklärungsmöglichkeiten im Netz ist man immer wieder erstaunt, was man alles so für „rechtssichere Erklärungen“und anderen Unsinn auf diesen