Das Mietrecht und die Corona Krise – Was Mieter und Vermieter wissen sollten Der Bundestag hat auf Grund der Corona Krise in atemberaubender Geschwindigkeit ein Gesetz zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen erlassen, welches mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzesblatt in Kraft
Der Bundesgerichtshof mit neuen, „voll fiesen“ Fallen für den Mieter
Meine Tochter versieht Verbote, mit denen Sie nicht gerechnet hat, mit dem „voll fies“ Prädikat. Der für Wohnraummietrecht zuständige VIII Zivilsenat hat sich mit der Entscheidung vom 10.10.2012 (AZ: VIII ZR 107/12), auch wenn Sie noch nicht im Volltext vorliegt,
2 Teil der Serie „Die fristlose Kündigung“ – Die fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzung
Die fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzung gemäß §§ 543 Abs 1 Satz 2, Abs 3 BGB, 569 BGB ist im Gegensatz zur Kündigung wegen Zahlungsverzug sowohl für den Mieter wie auch den Vermieter möglich. Allerdings ist eine unmittelbare fristlose Kündigung
1 Teil der Serie „Die fristlose Kündigung“ Heute: Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Teil1 der Serie die fristlose Kündigung, mit der Erläuterung der Voraussetzung der Kündigung von Wohnraum wegen Zahlungsverzug (§§ 543,569 BGB)
Neue Serie: Die fristlose Kündigung im Wohnraummietrecht nach §§ 543,569 BGB
Die fristlose Kündigung von Mietverträgen enthält für Vermieter wie Mieter viele Tücken. Unabhängig ob es eine Kündigung wegen Zahlungsrückstand von Mieten, eine Kündigung wegen anderer Zahluungsrückstände oder eine Kündigung wegen einer anderen Pflichtverletzung vorliegt, die rechtlichen Voraussetzung für jede dieser
Kleine, feine aber böse Falle im Gewerberaummietrecht: Das Aufrechnungsverbot
Das Wohnraummietrecht hat sich dem Schutz des unbedarften Mieters verschrieben. Das Gewerberaummietrecht sieht das mit dem Schutz des Mieters nicht so eng, auch wenn in der Rechtsprechung deutliche Tendenzen einer Angleichung von Gewerberaummietrecht und Wohnraummietrecht gibt (siehe etwa das BGH