Nachdem der BGH letztes Jahr die Bearbeitungsgebühren „kassiert“ hatte, haben sich die Banken bei dem kritischem Thema Vorfälligkeitsentschädigung und Widerruf von Darlehensverträgen offenkundig eine andere Strategie zugelegt. Diese Strategie lässt sich mit einfachen Worten umschreiben:“Kämpfen bis zum OLG – beim