Im Jahre 2008 hatte ich auf dem Portal anwalt24 eine Urteilsbesprechung zu einem Urteil des Kammergerichts Berlin hinsichtlich der Bewertung eines Impressumsverstoßes als „Bagatelle“ im Sinne des § 3 UWG veröffentlicht. Danach war die unterlassene vollständige Benennung des Vornamens des