Komischerweise wird die Betriebskostenabrechnung im Gewerberaummietrecht, also bei Mietverhältnissen über Ladengeschäfte, Büros oder sonstige Gewerbeflächen, oft „vergessen“, sowohl von Mieter- wie auch Vermieterseite. Erhält der Mieter keine Abrechnung, muss er also nichts nachzahlen, fragt der Mieter oft nicht nach. Muss