Ob Forderungen von Otto, dem Mobilfunkanbieter oder sogenannten Webazockern, nach der ersten oder zweiten Mahnung des Vertragspartner liegt ein Schreiben eines Inkassobüros im Briefkasten. Diese Anschreiben der Inkassofirmen enthalten meist eine Fülle von Drohungen gegen den Empfänger, angefangen von der