Das Wohnraummietrecht hat sich dem Schutz des unbedarften Mieters verschrieben. Das Gewerberaummietrecht sieht das mit dem Schutz des Mieters nicht so eng, auch wenn in der Rechtsprechung deutliche Tendenzen einer Angleichung von Gewerberaummietrecht und Wohnraummietrecht gibt (siehe etwa das BGH