Vor kurzem konnte ich mal wieder erleben, warum man als Vermieter/Mieter nicht gut beraten ist, sich selber vor dem Amtsgericht zu vertreten. Gemäß § 29a ZPO sind alle Mietrechtsstreitigkeiten zwingend den Amtsgerichten zugewiesen. Anwaltszwang herrscht jedoch nur bei den Landgerichten