…..ist in einem Gerichtsverfahren immer den Zeugen vorbehalten. Als Rechtsanwalt sitzt man äußerst selten dort. Doch diese Woche hatte ich das Vergnügen, sollte ich doch im Strafverfahren gegen den „lieben Einbrecher“ eine Zeugenaussage machen. Eine ungewohnte Situation für mich.
Führen eines Fahrzeuges – der kleine aber feine Unterschied
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich des „Führens eine Fahrzeuges“ im Sinne des § 316 StGB ist bekannt, eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr ist erst dann gegeben, wenn der Fahrer das Fahrzeug in Bewegung setzt: Der Tatbestand der Trunkenheit im