Ende letzten Jahres wollte die Kanzlei Urmann & Collegen angeblich offene Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten über 90 Millionen Euro versteigern. In der Folgezeit meldete sich dann eine Inkassofirma namens Debcon bei den Abgemahnten und versuchte die angeblich offenen Forderungen außergerichtlich einzutreiben.
Die etwas andere Weihnachtspost von U + C
In einschlägigen Anwaltsforen wurde gestern von einer Briefflut der im Filesharing-Bereich einschlägig bekannten Kanzlei Urmann + Collegen berichtet. Die Kanzlei lässt offenbar allen angeblichen Tätern einer Urheberrechtsverletzung der peinlichen Art, die bereits auf eine Abmahnung eine vorsorgliche Unterlassungserklärung abgegeben haben,