Ende letzten Jahres wollte die Kanzlei Urmann & Collegen angeblich offene Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten über 90 Millionen Euro versteigern. In der Folgezeit meldete sich dann eine Inkassofirma namens Debcon bei den Abgemahnten und versuchte die angeblich offenen Forderungen außergerichtlich einzutreiben.