Der Mieter fragt: Ich habe die Wohnung ausgeräumt und die fälligen Schönheitsreparaturen durchgeführt. Brauche ich, lieber kompetenter Mietrechtsanwalt, überhaupt ein Rückgabeprotokoll ? Antwort des kompetenten Mietrechtsanwalt: UNBEDINGT !!! Der Vermieter fragt: Mein Mieter möchte die Wohnung in meiner Anwesenheit (oder