Wie man seine Facebook Präsenz den Facebook Usern mittels Guerillia Marketing näher bringt hat jetzt die Firma Pixum gezeigt. Die ist auf den Zug mit „Likes-Wetten“ aufgesprungen und hat die Idee einiger Kinder, die vor kurzem durch die Presse ging
Abmahnklassiker und der Blick in die Zukunft
Die Zunft der Internethändler hat es schon schwer, ständig denkt sich entweder der Gesetzgeber oder ein findiges Gericht eine neue „Wettbewerbswidrigkeit“ aus, mit der Folge, dass findige Rechtsanwälte oder böswillige Konkurrenten die Händler mit kostenpflichtigen Abmahnungen überziehen. Kaum hat sich
Die Verträge zwischen Rechtsanwälten und Rechtsschutzversicherungen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht
In dem von mir geschätzten Blog des Kollegen Hoenig wurde über die mögliche Interessenkollision von Rechtsanwaltskanzleien gesprochen, die Rahmenverträge mit den Rechtsschutzversicherungen abschließen. Der Focus in diesem Bericht lag auf dem Bereich der Interessenkollision auf Seiten des Anwalts. Der Beitrag
Update „Mobile.de“ kein Internetversender – Berufung vor dem OLG Hamm
Hier hatte ich ja bereits über ein von uns erstrittenes Urteil des LG Münster berichtet. Die Gegenseite hatte nun Berufung eingelegt in der Hoffnung, dass der Senat des OLG Hamm den streitigen Sachverhalt ähnlich würdigen würde wie in einem anderen
LG Münster – Mobile.de kein Internetversender
Manche Urteile sind mit ein bisschen gesunden Menschenverstand selbstverständlich, trotzdem erscheint einem das eigentlich selbstverständliche Ergebnis im Verfahren durchaus zweifelhaft. In vorliegendem Verfahren wurde mein Mandant abgemahnt, weil er angeblich über die Verfügbarkeit seiner auf dem Internetportal mobile.de angebotenen Fahrzeuge
MKB klärt auf: „Der fliegende Gerichtsstand“
Erläuterung des fliegenden Gerichtsstands gemäß § 32 ZPO/§ 14 UWG und seine Bedeutung für die Praxis
Abmahnungsbestseller – die Lieferfristen
Wer gewerblich im Internet mit Waren oder Dienstleistungen anbietet muss immer damit rechnen wegen einer wettbewerbsrechtlichen Verletzung in Anspruch genommen zu werden. Die leichte Auffindbarkeit der Webseiten über Suchmaschienen ermöglicht es jedem potentiellen Wettbewerber (oder seinem Anwalt) auf einfache und