Am 3.12.2012 trat das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Kraft. Danach kann die unangemessene Verzögerung eines Verfahrens durch das Gericht gerügt werden, mit der Folge dass dem Antragsteller für jedes Jahr der Verögerung maximal