…..ist in einem Gerichtsverfahren immer den Zeugen vorbehalten. Als Rechtsanwalt sitzt man äußerst selten dort. Doch diese Woche hatte ich das Vergnügen, sollte ich doch im Strafverfahren gegen den „lieben Einbrecher“ eine Zeugenaussage machen. Eine ungewohnte Situation für mich.
Wer zu spät kommt, den bestraft der Richter oder Die Anwesenheitspflicht des Betroffenen im Bußgeldverfahren
Grundsätzlich darf in Strafverfahren nur in Anwesenheit des Angeklagten verhandelt werden, bei Abwesenheit kann keinUrteil ergehen – § 230 StPO. Bei dem „kleinen Bruder“ des Strafverfahrens, dem Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Betroffene – dies ist Juristendeutsch für den „Angeklagten“ einer Ordnungswidrigkeit